EPILEPSIE
BRAUCHT
OFFENHEIT
Deutsche Epilepsievereinigung gemeinnütziger e. V.

Sport und Epilepsie
Welche Sportart kann
empfohlen werden?


Sport als Teilhabe am öffentlichen Leben

Das Interesse am Sport ist groß: Tageszeitungen, Sportmagazine und Fernsehen informieren die riesige Zahl von Anhängern verschiedenster Sportarten über lokale, regionale, nationale und internationale Sportereignisse. Demgegenüber ist der Anteil aktiv Sporttreibender deutlich geringer. Verschwindend gering ist schließlich die Gruppe chronisch Kranker und Behinderter, die regelmäßig sportlicher Betätigung nachgehen. Eigene Sportgruppen für Personen mit Epilepsie gibt es nicht; es sei denn für Anfallskranke im Schul-, Ausbildungs- oder Langzeitbereich in Institutionen wie z.B. Bethel, Kleinwachau oder Kork , die regelmäßig Sportgruppen anbieten. Dabei handelt es sich jedoch in der Mehrzahl um mehrfachbehinderte Epilepsiekranke.

Die Anfallskranken ohne signifikante Behinderung gehen wenig, sportlichen Betätigungen nach, außer sie haben vor Ausbruch der Epilepsie schon regelmäßig privat oder im Verein Freizeit- oder Leistungssport betrieben. Die zuletzt genannte Gruppe von Sportlern bleibt in der Regel auch mit einer Epilepsie ihrem Sport treu, es sei denn, jemand spricht ein Sportverbot aus mit der Begründung eines hohen Risikos für Anfallsauslösung und Unfallgefährdung z.B.: Eltern, Schule oder Arzt.

Sportverbot bedeutet Ausschluß von einer wichtigen Teilhabe! Das Sozialgesetzbuch IX (2000) hat ausdrücklich das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben fest geschrieben! Personen mit Epilepsie finden alleine den Weg zum Sport nur zögernd und leiden im Grunde unter ihrer Inaktivität. Sie bedürfen einer verständlichen Aufklärung und einer überzeugenden Ermutigung ihres behandelnden Arztes unter Berücksichtigung ihrer Wünsche. Die befürchteten Risiken können durch gezielte Empfehlung von individuell geeigneten Sportarten minimiert werden! s.u.

Sport beinhaltet außer der körperlichen Ertüchtigung und Fitness vor allem die soziale Seite wie Kameradschaft, Spiel, Kommunikation, Gruppendynamik, Spaß, Regeln befolgen, Eustress und das " feel better phaenomenon" nach körperlicher Anstrengung - alles Fähigkeiten, die für das Alltagleben wichtig sind.


Von der Anfallsanamnese zur Sportempfehlung

Es gibt verschiedene Epilepsietypen und Epilepsie-Syndrome, die sich durch ihre unterschiedliche Anfallssemiologie differenzieren lassen und mit bekannten, oft altersabhängigen Verlaufsformen einher gehen. Die Anfallsdynamik präsentiert sich bei jedem Patienten individuell in Inhalt und Verlauf. Dabei ist es gleichermaßen wichtig den Patienten selbst als auch einen Anfallszeugen zu befragen.

Ab einem Alter von 10 Jahren können Kinder schon gut über ihre Anfallserlebnisse berichten, vor allem auch über eine Aura oder Vorgefühle. Die Dauer der Aura ist bedeutsam, um abzuschätzen, ob noch Schritte zur Unfallvermeidung unternommen werden können, z.B. weg vom Wasser.
,Es interessieren ferner: tageszeitliche Häufung der Anfälle, Anfälle im Schlaf, bekannte Auslöser, vorangegangene anfallsbezogene Unfälle oder Verletzungen oder Beinahe-Unfälle.

Eine zentrale Rolle spielt der Zustand des Bewußtseins während des Anfallsgeschehens nämlich:

  • keinerlei Beeinträchtigung,
  • Aura mit nachfolgender Beeinträchtigung
  • Bewußtseinstrübung ohne motorische Phänomene
  • Bewußtseinstrübung mit unangemessene Handlungen (Dämmerzustand)
  • Bewußtlosigkeit mit Hinsinken oder Fall

Die Frage nach der Anfallsdauer - abortive Anfälle, selbst limitierende kurze Anfälle oder langanhaltende Anfälle - klärt den eventuellen Bedarf an erforderlichen Erste Hilfe Vorkehrungen.

In jedem Fall muß die Behandlung durch einen epileptologisch ausgebildeten Arzt sichergestellt und die optimale antiepileptische Einstellung angestrebt sowie gute Compliance gewährleistet werden, um günstigstenfalls Anfallsfreiheit oder zumindest Anfallsreduktion und Anfallsverkürzung zu erreichen. Bei auffälliger Verlangsamung sollte eine Überdosierung ausgeschlossen werden (Antiepileptica-Serumspiegel).

Besteht Anfallsfreiheit von einem Jahr und länger können schon fast alle Sportarten empfohlen werden. Treten noch selten Anfälle auf, d.h. mehrmals pro Jahr oder pro Monat wird eine engmaschige Überwachung beim Sport und Beaufsichtigung erforderlich. Wichtig ist es, bei tageszeitlicher Bindung der Anfälle risikoreiche Tageszeiten zu meiden.

Grundsätzlich ist bei häufigen oder täglichen Anfällen eine besondere Aufsichtspflicht mit Hilfestellung notwendig und beim Schwimmen eine 1:1 Betreung. Im Wasser sollte der Anfallskranke, besonders, wenn es sich um schwere Erwachsene handelt, routinemäßig mit einer Auftriebshilfe versorgt werden.


Aufklärung über das Verletzungsrisiko beim Sport

Unabhängig von jeder chronischen Erkrankung oder Behinderung können beim Sport, im Freien wie in der Halle auch jeden Gesunden Verletzungen und Unfälle treffen. Beim allgemeinen Schulsport - jeder Schüler mit einer Verletzung muß dem Arzt vorgestellt werden - sind die Unfallzahlen in der BRD pro Jahr genau dokumentiert und liegen bei weit über 1.000.000 pro ano! Trotz hoher Verletzungszahlen wird der Sport weiterhin intensiv betrieben. Es bestehen Unfallverhütungsvorschriften.

Patient und Angehörige sollen über diesen Sachverhalt unterrichtet werden. Darüber hinaus muß nach spezifischen Risiken mit erhöhter Unfallgefahr gesucht werden wie

  • Sehstörung,
  • Hörstörung,
  • verlangsamtes psychomotorisches Tempo,
  • verzögertes Reaktionsvermögen,
  • Körperbehinderung,
  • Verhaltensstörung,
  • Kompensierter Hydrocephalus,
  • Ventrikulo-peritonaealer Shunt bei Hydrocephalus,
  • Herz-Kreislauf Erkrankungen,
  • Asthma bronchiale,
  • Osteoporose und
  • Hämophilie u.a.m.


Leistungssport

Eine Untersuchung durch den Sportmediziner ist in jedem Fall angezeigt. Grundlage für die epileptologische Beratung sind Dauer der Anfallsfreiheit, aktuelle Anfallshäufigkeit und individuelles Anfallsgeschehen. s.o.
Zu Sportarten mit nicht kalkulierbarem Risiko soll auf keinen Fall geraten werden, wie z.B. Boxen, Presslufttauchen, Paragliding, Schießsport usw.


Anfallstyp und Sportempfehlung in Stichworten

Grundsätzlich muss im Einzelfall das Risiko von Eigen- und Fremdgefährdung abgeschätzt werden.

  1. fokale Anfälle ohne Bewußtlosigkeit (einfache Partialanfälle): alle Sportarten erlaubt, Vorsicht bei Wassersport s.u.

    1. fokale Anfälle mit Bewußtlosigkeit ( komplexe Partialanfälle ) bei langer Aura mit der Möglichkeit Begleitperson zu informieren und sich selbst zu sichern i.d.R. alle Sportarten
    2. bei kurzer oder fehlender Aura und unangemessenen Handlungen Freizeitsport, Begleitperson erforderlich, keine Sportarten mit Fremd/ Eigengefährdung, mit Hoch-Sturzgefahr und kein Wassersport, kein Abfahrtsski, kein Snowboard.

  2. Grand mal Anfälle (ton. - klon. generalisierte Anfälle) informierte Begleitperson bezüglich erster Hilfe, sonst wie 2b.

  3. Schlaf Grand mal Anfälle und nächtliche Anfälle aus dem Schlaf heraus
    keine Einschränkung

  4. Absencen Freizeitsport , Vorsicht beim Fahrradfahren wegen Hoch-Sturzgefahr, beim Wassersport, Abfahrtsski und Snowboard.

Diese Stichwort artige Aufzählung soll das Prinzip der Auswahl und Empfehlung erläutern.


Vorsichtsmaßnahmen bei noch nicht erreichter Anfallsfreiheit

Wassersport wegen der Gefahr des Ertrinkens ist grundsätzlich eine hohe Wachsamkeit und kontinuierliche Überwachung erforderlich, sei es offenes Meer oder Schwimmbad. Kennzeichnung durch farbige Bademütze, Tragen von Luftkragen , im Boot Schwimmweste.

  • Ballspiele keine Kopfbälle bei individueller Empfindlichkeit
  • Geräteturnen Geräte auf Brusthöhe, Matten, Hilfestellung
  • Fahrrad Schutzhelm tragen
  • Bergwandern Seilsicherung bei Absturzgefahr
  • Reiten Schutzkappe tragen
  • Wintersport Sturzhelm bei Abfahrt und Snowboard
  • Inline-Scating Protectoren tragen
  • Fotosensibilität Spezialbrille


Check-Liste, Hilfe für eine individuelle Beratung

  1. Wann war der letzte Anfall?
  2. Compliance?
  3. Kündigt sich der Anfall regelmäßig durch Vorgefühl oder Aura an?
  4. Bleibt genügend Zeit, um sich in "Sicherheit" zu bringen?
  5. Geht der Anfall mit Bewusstseinsstörung einher?
  6. Mit Bewusstseinstrübung ohne Motorik (inhibitorische Anfälle)?
  7. Mit Bewusstseinsstörung mit unangemessenen Handlungen
  8. Abrupter Beginn mit Sturz und Bewusstlosigkeit?
  9. Sind Erst-Hilfe-Maßnahmen, Medikamentgabe i. d. R. erforderlich?
  10. Ist mit Nachschlaf zu rechnen?
  11. Ist eine Begleitperson verfügbar?
  12. Vorausgegangene Unfälle / Verletzungen im Anfall?


Schlußbemerkung

Sport wird weiterhin unsere Freizeit bereichern, denn sportliche Betätigung verbessert körperliches und psychisches Befinden und ermöglicht soziale Kontakte. Der Epilepsie-Kranke hat oft nicht den Antrieb und die Motivation sich einer Sportgruppe anzuschließen und braucht einen Anstoß, wie z.B.: Angehörige nehmen auch teil, ein Freund/Freundin geht mit, der behandelnde Arzt stellt die Vorzüge dar und empfiehlt konkrete Sportarten. Die örtlichen Sportvereine sind an neuen Mitgliedern interessiert und bieten ein soziales Netz an - Teilhabe am öffentlichen Leben.


Rückfragen und Literatur: c.g.lipinski@t-online,de
Dr. Christian G. Lipinski CA i.R. Kinderklink Neckargemünd,
69151 Neckargemünd.

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Letzte Aktualisierung:   30.08.2010