Sport und Epilepsie
Welche Sportart kann
empfohlen werden?
Sport als Teilhabe am öffentlichen Leben
Das Interesse am Sport ist groß: Tageszeitungen,
Sportmagazine und Fernsehen informieren die riesige Zahl von Anhängern
verschiedenster Sportarten über lokale, regionale, nationale
und internationale Sportereignisse. Demgegenüber ist der Anteil
aktiv Sporttreibender deutlich geringer. Verschwindend gering ist
schließlich die Gruppe chronisch Kranker und Behinderter,
die regelmäßig sportlicher Betätigung nachgehen.
Eigene Sportgruppen für Personen mit Epilepsie gibt es nicht;
es sei denn für Anfallskranke im Schul-, Ausbildungs- oder
Langzeitbereich in Institutionen wie z.B. Bethel, Kleinwachau oder
Kork , die regelmäßig Sportgruppen anbieten. Dabei handelt
es sich jedoch in der Mehrzahl um mehrfachbehinderte Epilepsiekranke.
Die Anfallskranken ohne signifikante Behinderung gehen
wenig, sportlichen Betätigungen nach, außer sie haben
vor Ausbruch der Epilepsie schon regelmäßig privat oder
im Verein Freizeit- oder Leistungssport betrieben. Die zuletzt genannte
Gruppe von Sportlern bleibt in der Regel auch mit einer Epilepsie
ihrem Sport treu, es sei denn, jemand spricht ein Sportverbot aus
mit der Begründung eines hohen Risikos für Anfallsauslösung
und Unfallgefährdung z.B.: Eltern, Schule oder Arzt.
Sportverbot bedeutet Ausschluß von einer wichtigen
Teilhabe! Das Sozialgesetzbuch IX (2000) hat ausdrücklich das
Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben fest geschrieben!
Personen mit Epilepsie finden alleine den Weg zum Sport nur zögernd
und leiden im Grunde unter ihrer Inaktivität. Sie bedürfen
einer verständlichen Aufklärung und einer überzeugenden
Ermutigung ihres behandelnden Arztes unter Berücksichtigung
ihrer Wünsche. Die befürchteten Risiken können durch
gezielte Empfehlung von individuell geeigneten Sportarten minimiert
werden! s.u.
Sport beinhaltet außer der körperlichen
Ertüchtigung und Fitness vor allem die soziale Seite wie Kameradschaft,
Spiel, Kommunikation, Gruppendynamik, Spaß, Regeln befolgen,
Eustress und das " feel better phaenomenon" nach körperlicher
Anstrengung - alles Fähigkeiten, die für das Alltagleben
wichtig sind.
Von der Anfallsanamnese zur Sportempfehlung
Es gibt verschiedene Epilepsietypen und Epilepsie-Syndrome,
die sich durch ihre unterschiedliche Anfallssemiologie differenzieren
lassen und mit bekannten, oft altersabhängigen Verlaufsformen
einher gehen. Die Anfallsdynamik präsentiert sich bei jedem
Patienten individuell in Inhalt und Verlauf. Dabei ist es gleichermaßen
wichtig den Patienten selbst als auch einen Anfallszeugen zu befragen.
Ab einem Alter von 10 Jahren können Kinder schon
gut über ihre Anfallserlebnisse berichten, vor allem auch über
eine Aura oder Vorgefühle. Die Dauer der Aura ist bedeutsam,
um abzuschätzen, ob noch Schritte zur Unfallvermeidung unternommen
werden können, z.B. weg vom Wasser.
,Es interessieren ferner: tageszeitliche Häufung der Anfälle,
Anfälle im Schlaf, bekannte Auslöser, vorangegangene anfallsbezogene
Unfälle oder Verletzungen oder Beinahe-Unfälle.
Eine zentrale Rolle spielt der Zustand des Bewußtseins
während des Anfallsgeschehens nämlich:
- keinerlei Beeinträchtigung,
- Aura mit nachfolgender Beeinträchtigung
- Bewußtseinstrübung ohne motorische Phänomene
- Bewußtseinstrübung mit unangemessene Handlungen (Dämmerzustand)
- Bewußtlosigkeit mit Hinsinken oder Fall
Die Frage nach der Anfallsdauer - abortive Anfälle,
selbst limitierende kurze Anfälle oder langanhaltende Anfälle
- klärt den eventuellen Bedarf an erforderlichen Erste Hilfe
Vorkehrungen.
In jedem Fall muß die Behandlung durch einen
epileptologisch ausgebildeten Arzt sichergestellt und die optimale
antiepileptische Einstellung angestrebt sowie gute Compliance gewährleistet
werden, um günstigstenfalls Anfallsfreiheit oder zumindest
Anfallsreduktion und Anfallsverkürzung zu erreichen. Bei auffälliger
Verlangsamung sollte eine Überdosierung ausgeschlossen werden
(Antiepileptica-Serumspiegel).
Besteht Anfallsfreiheit von einem Jahr und länger
können schon fast alle Sportarten empfohlen werden. Treten
noch selten Anfälle auf, d.h. mehrmals pro Jahr oder pro Monat
wird eine engmaschige Überwachung beim Sport und Beaufsichtigung
erforderlich. Wichtig ist es, bei tageszeitlicher Bindung der Anfälle
risikoreiche Tageszeiten zu meiden.
Grundsätzlich ist bei häufigen oder täglichen
Anfällen eine besondere Aufsichtspflicht mit Hilfestellung
notwendig und beim Schwimmen eine 1:1 Betreung. Im Wasser sollte
der Anfallskranke, besonders, wenn es sich um schwere Erwachsene
handelt, routinemäßig mit einer Auftriebshilfe versorgt
werden.
Aufklärung über das Verletzungsrisiko beim Sport
Unabhängig von jeder chronischen Erkrankung oder
Behinderung können beim Sport, im Freien wie in der Halle auch
jeden Gesunden Verletzungen und Unfälle treffen. Beim allgemeinen
Schulsport - jeder Schüler mit einer Verletzung muß dem
Arzt vorgestellt werden - sind die Unfallzahlen in der BRD pro Jahr
genau dokumentiert und liegen bei weit über 1.000.000 pro ano!
Trotz hoher Verletzungszahlen wird der Sport weiterhin intensiv
betrieben. Es bestehen Unfallverhütungsvorschriften.
Patient und Angehörige sollen über diesen
Sachverhalt unterrichtet werden. Darüber hinaus muß nach
spezifischen Risiken mit erhöhter Unfallgefahr gesucht werden
wie
- Sehstörung,
- Hörstörung,
- verlangsamtes psychomotorisches Tempo,
- verzögertes Reaktionsvermögen,
- Körperbehinderung,
- Verhaltensstörung,
- Kompensierter Hydrocephalus,
- Ventrikulo-peritonaealer Shunt bei Hydrocephalus,
- Herz-Kreislauf Erkrankungen,
- Asthma bronchiale,
- Osteoporose und
- Hämophilie u.a.m.
Leistungssport
Eine Untersuchung durch den Sportmediziner ist in
jedem Fall angezeigt. Grundlage für die epileptologische Beratung
sind Dauer der Anfallsfreiheit, aktuelle Anfallshäufigkeit
und individuelles Anfallsgeschehen. s.o.
Zu Sportarten mit nicht kalkulierbarem Risiko soll auf keinen Fall
geraten werden, wie z.B. Boxen, Presslufttauchen, Paragliding, Schießsport
usw.
Anfallstyp und Sportempfehlung in Stichworten
Grundsätzlich muss im Einzelfall das Risiko von
Eigen- und Fremdgefährdung abgeschätzt werden.
-
fokale Anfälle ohne Bewußtlosigkeit (einfache Partialanfälle):
alle Sportarten erlaubt, Vorsicht bei Wassersport s.u.
-
- fokale Anfälle mit Bewußtlosigkeit ( komplexe
Partialanfälle ) bei langer Aura mit der Möglichkeit
Begleitperson zu informieren und sich selbst zu sichern i.d.R.
alle Sportarten
-
bei kurzer oder fehlender Aura und unangemessenen Handlungen
Freizeitsport, Begleitperson erforderlich, keine Sportarten
mit Fremd/ Eigengefährdung, mit Hoch-Sturzgefahr und
kein Wassersport, kein Abfahrtsski, kein Snowboard.
-
Grand mal Anfälle (ton. - klon. generalisierte Anfälle)
informierte Begleitperson bezüglich erster Hilfe, sonst
wie 2b.
-
Schlaf Grand mal Anfälle und nächtliche Anfälle
aus dem Schlaf heraus
keine Einschränkung
-
Absencen Freizeitsport , Vorsicht beim Fahrradfahren wegen
Hoch-Sturzgefahr, beim Wassersport, Abfahrtsski und Snowboard.
Diese Stichwort artige Aufzählung soll das Prinzip
der Auswahl und Empfehlung erläutern.
Vorsichtsmaßnahmen bei noch nicht erreichter Anfallsfreiheit
Wassersport wegen der Gefahr des Ertrinkens ist grundsätzlich
eine hohe Wachsamkeit und kontinuierliche Überwachung erforderlich,
sei es offenes Meer oder Schwimmbad. Kennzeichnung durch farbige
Bademütze, Tragen von Luftkragen , im Boot Schwimmweste.
- Ballspiele keine Kopfbälle bei individueller Empfindlichkeit
- Geräteturnen Geräte auf Brusthöhe, Matten, Hilfestellung
- Fahrrad Schutzhelm tragen
- Bergwandern Seilsicherung bei Absturzgefahr
- Reiten Schutzkappe tragen
- Wintersport Sturzhelm bei Abfahrt und Snowboard
- Inline-Scating Protectoren tragen
- Fotosensibilität Spezialbrille
Check-Liste, Hilfe für eine individuelle Beratung
- Wann war der letzte Anfall?
- Compliance?
- Kündigt sich der Anfall regelmäßig durch Vorgefühl
oder Aura an?
- Bleibt genügend Zeit, um sich in "Sicherheit"
zu bringen?
- Geht der Anfall mit Bewusstseinsstörung einher?
- Mit Bewusstseinstrübung ohne Motorik (inhibitorische Anfälle)?
- Mit Bewusstseinsstörung mit unangemessenen Handlungen
- Abrupter Beginn mit Sturz und Bewusstlosigkeit?
- Sind Erst-Hilfe-Maßnahmen, Medikamentgabe i. d. R. erforderlich?
- Ist mit Nachschlaf zu rechnen?
- Ist eine Begleitperson verfügbar?
- Vorausgegangene Unfälle / Verletzungen im Anfall?
Schlußbemerkung
Sport wird weiterhin unsere Freizeit bereichern, denn
sportliche Betätigung verbessert körperliches und psychisches
Befinden und ermöglicht soziale Kontakte. Der Epilepsie-Kranke
hat oft nicht den Antrieb und die Motivation sich einer Sportgruppe
anzuschließen und braucht einen Anstoß, wie z.B.: Angehörige
nehmen auch teil, ein Freund/Freundin geht mit, der behandelnde
Arzt stellt die Vorzüge dar und empfiehlt konkrete Sportarten.
Die örtlichen Sportvereine sind an neuen Mitgliedern interessiert
und bieten ein soziales Netz an - Teilhabe am öffentlichen
Leben.
Rückfragen und Literatur: c.g.lipinski@t-online,de
Dr. Christian G. Lipinski CA i.R. Kinderklink Neckargemünd,
69151 Neckargemünd.
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